Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Liebe Kund:innen, lieber Leser:innenschaft,

wir möchten Sie gerne auf kommende gesetzliche Neuerungen im Bereich der Krankmeldung aufmerksam machen.

Wie Sie vielleicht bereits aus den Medien erfahren haben, wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ab dem 01.01.2023 verpflichtend werden, im Speziellen sind Arbeitnehmer, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, nicht mehr verpflichtet dem Arbeitgeber eine schriftliche AU vorzulegen.

Dafür können seit dem 01.01.2022(in einer Testphase) die Krankenkassen bei einer Arbeitsunfähigkeit eine elektronische Meldung zum Abruf für den Arbeitgeber bereitstellen.

Das Verfahren soll nach gesetzlichen Vorgaben ab dem 01.01.2023 für Arbeitgeber verpflichtend werden. Das neue Verfahren gilt für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer bei Krankheit, einem stationären Krankenhausaufenthalt oder bei Arbeitsunfällen und Betriebskrankheiten.

Inkludiert sind hier ebenfalls die Gruppe der Geringfügig entlohnten Beschäftigten (inkl. Rentner, Werkstudenten) sowie der kurzfristig Beschäftigten.

Außerdem wird für die Abfrage der eAU die Kenntnis über die Krankenversicherung des Arbeitnehmers benötigt.

Privat versicherte Arbeitnehmer sind vom Verfahren noch ausgeschlossen, für diese Gruppe gilt nach wie vor der schriftliche Beleg.

Mit der eAU wird somit in Zukunft eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt direkt an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber kann dann zur gemeldeten Krankheitszeit des Arbeitnehmers die AU bei der Krankenkasse anfragen und erhält von dieser die vom Arzt bescheinigten Zeiten der Arbeitsunfähigkeit zurückgemeldet.

Um Ihnen den Ein- oder Umstieg so einfach wie möglich zu gestalten wird ASD darauf ausgerichtete Software bereitstellen, die die eAU bei der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse der Arbeitnehmer abfragt.

Die genaue Ausgestaltung und Modellierung hinsichtlich der nötigen Systemvoraussetzungen, wie ein P-PLUS Update ist derzeit in der Planungsphase.

Über die Fortschritte sowie die finale Ausgestaltung werden wir sie auf dem Laufenden halten.

Ziel ist es, zum Jahresende allen Nutzer: innen von P-PLUS den Service einer eAU Abfrage bieten zu können.

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